Vertriebsrichtlinien
Selektiv-Vertriebsrichtlinien für Fachhandelspartner von RAGMAN - Als PDF herunterladen
Die vorliegenden Selektivvertriebslinien für Fachhandelspartner RAGMAN fokussieren sich auf die Bedürfnisse der RAGMAN Konsumenten, welche im Zentrum des Handelns stehen. Die RAGMAN Konsumenten präferieren eine gute Beziehung zur Marke, dem Fachhandel sowie den Dialog. Um das Premium-Image und den guten Ruf der Marke RAGMAN zu bewahren, zu fördern und einen qualitativ hochstehenden Service gegenüber den Konsumenten zu gewährleisten, vertreibt die RAGMAN TEXTILHANDEL GMBH (fortan als "RAGMAN" bezeichnet) die gegenständlichen Premiumprodukte (fortan als "Vertragsprodukte" bezeichnet) ausschließlich über autorisierte Fachhändler (im Folgenden als "die autorisierten Fachhändler, Fachhandelspartner oder Partner" bezeichnet), welche das Einhalten bestimmter, durch RAGMAN geforderter Qualitätskriterien gewährleisten. Die Selektiv-Vertriebsrichtlinien sind notwendig, um das zeitgemäße und hochstehende Informations- sowie Servicebedürfnis der RAGMAN Konsumenten zu erfüllen und deren gesteigerten Erwartungen an Beratungs- und Betreuungsleistungen beim Kauf unserer qualitativ hochwertigen Produkte gerecht zu werden. Das Einhalten der nachfolgenden Kriterien ist Bedingung dafür, dass die autorisierten Fachhändler auch in Zukunft mit den Vertragsprodukten beliefert werden. Die vorliegenden „Selektiv- Vertriebsrichtlinien für Fachhandelpartner von RAGMAN“ ersetzen alle vorangegangenen Richtlinien und werden ergänzt durch die «Richtlinien für den Internetverkauf von RAGMAN Produkten» sowie den «EINHEITSBEDINGUNGEN DER DEUTSCHEN TEXTILWIRTSCHAFT».
§ 1 Präsentation und Kundenservice
Die Präsentation und der Kundenservice der Vertragsprodukte sind in
einem fokussierten Markensortiment herauszustellen, um die gewünschte
Premium Aussage der Marke RAGMAN zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für
die stationäre Präsentation als auch für die Online-Angebotsdarstellung.
Das Sortimentskonzept der autorisierten Fachhändler ist im Schwerpunkt
auf Mode ausgerichtet, wobei die Ladengestaltung moderne/zeitgemässe
Aspekte unterschiedlicher Charakteristika aufweist. Eine hochwertige,
visuell arrangierte Präsentation der Vertragsprodukte unterstützt dieses
Ziel. Ragman Premiumprodukte dürfen aus diesem Grund nicht in
rundständerartiger und größenbasierter Vorauswahl angeboten werden.
Eine qualifizierte Produktberatung, die auf die Premiumprodukte von
RAGMAN bezogen ist, sowie das Angebot differenzierter Servicekonzepte
durch die Fachhandelspartner stellen einen erfolgsbildenden
Faktor dar, um die Erwartungen der Konsumenten zu erfüllen. Dies umfasst
das sorgfältige Vermitteln der funktionalen Eigenschaften und
spezifischen Produkt- und Qualitätsvorteile. RAGMAN stellt entsprechend
geeignete Informationsmaterialien zur Verfügung und bietet
Produktschulungen an.
Die Kriterien, die der Auswahl autorisierter Fachhändler zugrunde
liegen, sind in der als Anlage 1 beigefügten Richtlinie aufgeführt.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung stellt RAGMAN den Fachhandelspartnern
Markenlogos, Produktdaten und Werbematerialien, wie beispielsweise
Imagebilder oder Produktfotos, zur Verfügung. Mit dem Empfang dieser
Materialien sind die Fachhandelspartner zur Nutzung berechtigt. Die
Nutzungsrechte werden unentgeltlich und widerruflich eingeräumt und
können weiteren Bestimmungen unterliegen, insbesondere den Vorgaben der
Nutzungsdauer und der visuellen Darstellung, die zwingend einzuhalten
sind.
§ 2 Qualitative Anforderungen an ONLINE-Aktivitäten
Sämtliche Online-Vertriebsaktivitäten müssen das Ziel verfolgen, dem
Konsumenten ein in seiner Gesamtheit der Marke Ragman entsprechendes und
somit ansprechendes, qualitativ hochwertiges und höherpreisiges
Markenprodukt zu verdeutlichen und ein entsprechendes Produktimage
aufzubauen und zu erhalten. Die Grundvoraussetzungen für einen
Onlineauftritt des Fachhandelpartners sind in den «Richtlinien für den
Internetverkauf der RAGMAN Produkte» aufgeführt.
§ 3 Allgemeine Bestimmungen
Die Vertragsprodukte sind kontinuierlich in einem diesen Richtlinien
entsprechenden repräsentativen Sortiment zu führen, welches an die
räumlichen/visuellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des
Fachhandelspartners angepasst ist und die Bedürfnisse und der Nachfrage
der RAGMAN Konsumenten erfüllt.
Es ist untersagt, die Vertragsprodukte von nicht zugelassenen Händlern
zu erwerben oder die Vertragsprodukte an nicht zugelassene Händler zu
veräußern. Im Zweifelsfall wird sich der Fachhandelspartner
diesbezüglich vorab bei RAGMAN erkundigen.
§ 4 Laufzeit, Beendigung und weitere Rechte
Diese Vereinbarung tritt mit Erhalt dieser Richtlinien auf den RAGMAN
Auftragsbestätigungen und Rechnungen in Kraft und wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen.
Jede Partei ist dazu berechtigt, diese Vereinbarung unter Einhalten
einer Kündigungsfrist von 6 Monaten schriftlich mit Wirkung zum
Monatsende zu kündigen. Darüber hinaus ist RAGMAN dazu berechtigt,
zumutbare Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Richtlinien vorzunehmen,
sofern sich das Selektive Vertriebssystem weiterentwickelt. In einem
solchen Fall wird RAGMAN den Partner über die geplanten Änderungen oder
Ergänzungen rechtzeitig, mindestens drei Monate vor Inkrafttreten,
schriftlich informieren und ggf. einen Übergangszeitraum ankündigen.
Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung aus
wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei gegen wesentliche
Pflichten verstoßen hat und einer schriftlich erfolgten Aufforderung
zur Beseitigung des Verstoßes innerhalb angemessener Frist nicht
nachgekommen ist.
RAGMAN ist ferner berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung
zu kündigen, wenn der Partner mit Zahlungsverpflichtungen aus der
Geschäftsbeziehung für zwei oder mehr Abrechnungszeiträume in Verzug
gerät. Zur Sicherung des Fortbestands des Selektiven
Vertriebssystems ist RAGMAN im eigenen Ermessen auch berechtigt,
anstelle einer Kündigung zunächst die Lieferung mit den Premiumprodukten
an den Partner für einen angemessenen Zeitraum einzustellen und/oder
bereits getätigte Bestellungen des Partners nicht auszuführen, wenn der
Partner gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat, die nicht als
schwerwiegend einzustufen sind. Die vorliegende Vereinbarung endet
automatisch, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf, wenn die
Geschäftsbeziehung zwischen RAGMAN und dem autorisierten Fachhändler
nicht mehr besteht.
§ 5 Folgen der Vertragsbeendigung
Ein Beenden dieser Vereinbarung berührt nicht die Pflicht, mögliche
Ansprüche der jeweils anderen Vertragspartei zu erfüllen, die bereits
vor dem Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind. Dies gilt jedoch nicht
für Bestellungen, die der Partner nach dem Beendigungszeitpunkt
getätigt hat. RAGMAN ist auch in Anbetracht der Stellung des Partners
als selbstständiger Facheinzelhändler im Zusammenhang mit der
Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, diesem eine finanzielle
Entschädigung oder eine sonstige Kompensation zu zahlen.
Mit Beendigung des Vertrags enden sämtliche vertraglich gewährten Rechte
von RAGMAN, einschließlich der dem Partner eingeräumten Nutzungsrechte
an den Marken oder sonstigen Rechten von RAGMAN, die im Zusammenhang mit
der vorliegenden Vereinbarung stehen.
§ 6 Sonstiges
Jede vollständige oder teilweise Übertragung oder Abtretung von Rechten
und Pflichten des Partners aus dieser Vereinbarung bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von RAGMAN. Der Partner hat zudem dafür Sorge
zu tragen, dass im Falle einer Rechtsnachfolge die Vereinbarung auch für
den Rechtsnachfolger und/oder Übertragungsempfänger Wirksamkeit
entfaltet.
Sämtliche Mitteilungen in Bezug auf die Inhalte dieser Richtlinien an
die jeweils andere Vertragspartei haben schriftlich zu erfolgen und sind
an die Geschäftsleitung/den Inhaber der zu benachrichtigende
Vertragspartei zu richten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall werden die
unwirksamen Bestimmungen durch rechtswirksame Regelungen ersetzt, die
dem beabsichtigten Inhalt der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich
möglichst nahekommen.
§ 7 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Differenzen, die zwischen ihnen
entstehen, außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen. Sollte dies
nicht gelingen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten Waldshut-Tiengen vereinbart, sofern der Partner Kaufmann
i.S. des HGB ist.
Ohne anderslautende Stellungnahme zur Vorliegenden Vereinbarung
versichert der Partner RAGMAN, dass er sämtliche in dieser Vereinbarung
aufgeführten Kriterien und Voraussetzungen erfüllt, die seine Teilnahme
am Selektiven Vertriebssystem rechtfertigen.
§ 8 Ausdrückliche Annahme durch Fristablauf
Der Vertragspartner erklärt diesen Vertrag als angenommen, wenn er
diesen nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab dem Datum des Erhalts
der Rechnung oder Auftragsbestätigung mit dem QR-Code mit Hinweis auf
die selektiven Vertriebsrichtlinien in der Fassung vom 26.08.2025,
schriftlich oder per Mail mit Empfangsbestätigung ablehnt. Die
fristgerechte Absendung der Ablehnungserklärung genügt zur Wahrnehmung
der Frist.
Anlage 1: Qualitätskriterien
Grundlagen selektiver Vertrieb, Premium Definition für RAGMAN Retailer und Online-Händler (ergänzt durch Richtlinien für den Internetverkauf und die «Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft» in ihrer jeweils zuletzt gültigen Form.
Positionierung im Handel:
Regionale und überregionale Department Stores, modische Fachhändler,
Boutiquen, welche in Fashion-Schwerpunktsortimenten spezialisiert sind.
Eine Platzierung der Marke RAGMAN in Geschäften oder innerhalb eines
Geschäfts in der Nachbarschaft von Marken des unteren Preissegments ist
nicht zulässig.
Zielkunden:
Moderne und modisch interessierte Kunden, mit premium Anspruch an
Qualität, Tragekomfort und angemessenen Preis-Leistungsverhältnis sowie
gutem Kundenservice.
Sortimentsausrichtung:
Kuratiertes, fokussiertes und kompetent selektiertes
Lifestyle-Markensortiment im Fashion-, Accessoires- oder Schuhsegment
sowie ausgewählten, ergänzenden Trend- oder Konzept- Sortimenten.
Darstellung Online:
Die Landing Page erscheint zeitgeistig und wertig mit Trend-, Marken-
und Lifestyle Stories. Es folgen strukturierte Marken-, Produkt- und
Outfit-Vorschläge. Es darf kein Eindruck von Massenware oder ein Fokus
auf Preisangebote entstehen (ausgenommen handelsübliche Sale Zeiträume).
Die Newsletter-Ansicht und dessen Inhalte überzeugen durch den
hochwertigen Eindruck und kuratierte Sortimente. Banner sowie
Werbeanzeige von Drittmarken auf den Darstellungsseiten von RAGMAN sind
nicht erlaubt.
Stationär:
Gepflegte Lifestyle Präsentation der auf entsprechenden Lege- und
Hängewarenträgern. Sortierung nach Marken, Trends, Outfits, Kompetenz
und / oder Warengruppen. Keine Größensortierung mit Ausnahme von
T-Shirts und Unterwäsche (Farbe & Grösse).
Von Platzierungen der Waren außerhalb des Ladengeschäfts wird abgeraten.
Service:
Freundliches, informiertes und geschultes Personal vertreten die Marke
RAGMAN auf der Verkaufsfläche. Service Angebote runden den Auftritt der
Premium Marke ab. Events-, Erlebnis-Promotionen und
Kundenbindungsprogramme zur Förderung des Umsatzes stärken die
Premium-Kundenbindung.
Richtlinien für den Internetverkauf von RAGMAN Produkten - Als PDF herunterladen
(Fassung vom 01.08.2025)
Die Richtlinien für den Internetverkauf der RAGMAN Produkte gelten für sämtliche Verkäufe von Waren durch die von RAGMAN autorisierten Einzel-/Fach- oder Onlinehändler. Das Einhalten der nachfolgenden Kriterien ist Bedingung dafür, dass die autorisierten Einzel-/Fach- oder Onlinehändler auch in Zukunft mit den Vertragsprodukten beliefert werden. Die vorliegenden «Richtlinien für den Internetverkauf der RAGMAN Produkte» ersetzten alle vorangegangenen Richtlinien und werden ergänzt durch die „Selektiv-Vertriebsrichtlinien für Fachhandelpartner von RAGMAN“ sowie den «EINHEITSBEDINGUNGEN DER DEUTSCHEN TEXTILWIRTSCHAFT).
§ 1 Präsentation
Der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler stellt sicher, dass das
Erscheinungsbild, die Qualität und die Präsentation des/der Webshop(s)
mit dem Ruf und dem guten Namen von RAGMAN sowie dem angebotenen Service
übereinstimmen und zu diesem beitragen. Der Einzel-/Fach- oder
Onlinehändler sieht davon ab, On- und Offline Äußerungen zu machen, die
den Namen RAGMAN und dessen Waren schädigen oder den Verbraucher
irreführen können.
§ 2 Qualitative Anforderungen an ONLINE-Aktivitäten
- Positionierung als Einzel-/Fach- oder Onlinehändler mit entsprechendem premium Sortimentskonzept in einem premium Online-Shop oder auf einer ausgewählten und durch RAGMAN bewilligten Markenhändler Plattform.
- Das Anbieten der Vertragsprodukte der Marke RAGMAN zum Verkauf auf für den Konsumenten nach außen erkennbaren Online-Marktplätzen (sog. "Plattformen"), welche nicht den Premium Anspruch von RAGMAN erfüllen (siehe selektive Vertriebsrichtlinien RAGMAN), ist dabei nicht gestattet.
- Die Gestaltung des Produktangebots (hoher Qualitätsanspruch, Trendfaktor, Look & Feel, wertiges Bildmaterial, klare Beschreibung).
- Professionelle Darstellung des Inhalts des Produktangebots und die Abwicklung des Online-Kaufs
- Die Online-Beratungsmöglichkeiten, deren Qualität und der Kundenservice sowie werbliche Maßnahmen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
- Beim Anbieten und Bewerben der Waren verwendet der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler nur exakt die Logos und Marken, wie sie von RAGMAN zur Verfügung gestellt werden, ohne Abweichungen, Rechtschreibfehler oder Abkürzungen. Der Händler verwendet niemals Symbole wie ™, © oder ® und sonstige Verweise auf RAGMAN. Dies gilt auch für Suchmaschinenwerbung (auf Google, Bing und/oder anderen Suchmaschinen, KI oder Plattformen), Sozial Media Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, Threads, Tik Tok etc.), Display-Werbung und Retargeting sowie anderen Online- Werbekanälen, in denen die Waren beworben werden (können) (wie z.B. Partner- und/oder Vergleichsseiten).
- Online-Anzeigen werden nur mit Seiten verlinkt, auf denen die Waren angeboten werden. Der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler weist deutlich darauf hin, dass er die anbietende Partei der Waren ist.
- Der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler weist die Logos und Marken von RAGMAN deutlich erkennbar im Webshop oder auf Social-Media-Kanälen aus. Die Verwendung der Logos und Marken von RAGMAN für andere Zwecke und/oder die Verwendung abweichender Logos und Markendarstellung ist nicht erlaubt.
- Die geistigen Eigentumsrechte an den Marken und/oder Marketingmaterialien bleiben zu jeder Zeit ausschließliches Eigentum von RAGMAN. Der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler darf die Marketingmaterialien von RAGMAN ohne dessen vorherige Zustimmung keinesfalls bearbeiten oder auf andere Weise verwenden, welche dem Premium Anspruch der Marke nicht gerecht werden.
- Die Waren werden vom Einzel-/Fach- oder Onlinehändler über eine URL angeboten, die den Namen des Händlers und den Namen RAGMAN in einer klaren und erkennbaren Weise in dem unten beschriebenen Format ausweist: „www.nameeinzelhändler.de/markeragman". Der Händler darf RAGMAN (oder eine Variation davon) nicht im Domain Namen der „ersten" oder „zweiten" Ebene verwenden wie in den folgenden Beispielen dargestellt: „www.ragmanshop.de", „www.ragman.shop.de" oder „ragman.shop.de". Der Händler darf den Begriff «Ragman Online Shop» oder eine vergleichbare Form nicht in der Überschrift des jeweiligen Online-Shops darstellen.
- Wenn der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler die Waren online anbietet, lädt er eine klare Produktbeschreibung mit wahrheitsgemäßen Abbildungen der angebotenen Waren hoch.
- Im Webshop des Einzel-/Fach- oder Onlinehändler werden die Kontaktdaten des Händlers in einer für den Verbraucher verständlichen Weise angegeben.
- Der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler bietet dem Verbraucher einen qualitativ hochwertigen Service in Bezug auf den (Online-) Verkauf der Waren.
- Der Einzel-/Fach- oder Onlinehändler ist verpflichtet, im Falle der Weiterlieferung von Waren an einen Dritten (außer Verbrauchern), die vorgenannte Verpflichtung, soweit anwendbar, diesem Dritten zugunsten von RAGMAN aufzuerlegen. Die Verpflichtungen dieser Klauseln werden vom Einzelhändler im Wege einer Kettenklausel auferlegt. Für jeden Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels ist der Einzelhändler verpflichtet, RAGMAN eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 5.000 pro Verstoß und € 1.000 pro Tag oder Teil eines Tages, an dem der Verstoß andauert, zu zahlen. RAGMAN hat das Recht, vollen Schadensersatz zu fordern, wenn der Schaden den Betrag der Geldstrafe übersteigt.
- Wenn der Online-/Einzelhändler diese Richtlinien nicht einhält, behält sich RAGMAN das Recht vor, (rechtliche) Schritte zur Gewährleistung dieser Richtlinien einzuleiten.
- Für autorisierte Fach- und/oder Onlinehändler, die vor dem 31.08.2025 RAGMAN Produkte verkauft haben, aber aufgrund mangelnder Erfüllung der RAGMAN Kriterien für den selektiven Vertrieb und/oder den «Richtlinien für den Internetverkauf von RAGMAN Produkten» seitens RAGMAN aufgefordert werden, den Verkauf der Produkte einzustellen, wird eine Übergangsfrist für 1 Jahr ab Erhalt der Aufforderung durch RAGMAN gewährt, sofern es sich nicht um grobe Verstösse gegen die Ragman Anforderungen handelt.